Seit dem 1. November 2008 gilt in der Schweiz eine neue Hundehalterverordnung. Danach müssen Hundehalter einen Sachkundenachweis (SKN) erbringen.

Das heisst:

Neue Hundehalter sind verpflichtet, einen 4-stündigen Theoriekurs und später mit dem neuen Hund einen 4-stündigen praktischen Kurs bei einem vom Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) anerkannten Ausbildner besuchen. Bisherige Hundehalter müssen mit jedem neuen Hund ein 4-stündiges Training bei einem vom Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) anerkannten Ausbildner besuchen.

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nach dem 01.09.2010
Sie waren schon Hundehalter Sie müssen innerhalb eines Jahres nach dem Kauf das Training absolvieren
Sie sind Nichthundehalter Sie müssen vor dem Kauf den Theoriekurs und innerhalb eines Jahres nach dem Kauf das Training absolvieren
Wichtig