Seit dem 1. November 2008 gilt in der Schweiz eine neue Hundehalterverordnung. Danach müssen Hundehalter einen Sachkundenachweis (SKN) erbringen.
Das heisst:
Neue Hundehalter sind verpflichtet, einen 4-stündigen Theoriekurs und später mit dem neuen Hund einen 4-stündigen praktischen Kurs bei einem vom Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) anerkannten Ausbildner besuchen. Bisherige Hundehalter müssen mit jedem neuen Hund ein 4-stündiges Training bei einem vom Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) anerkannten Ausbildner besuchen.
| Sie kaufen einen Hund | ||
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| nach dem 01.09.2010 | ||
| Sie waren schon Hundehalter | Sie müssen innerhalb eines Jahres nach dem Kauf das Training absolvieren | |
| Sie sind Nichthundehalter | Sie müssen vor dem Kauf den Theoriekurs und innerhalb eines Jahres nach dem Kauf das Training absolvieren | |